THG-Quoten Vermarktung
Das müssen Sie wissen
Lassen Sie Ihre E-Fahrzeuge registrieren und sichern Sie sich Prämien durch den Verkauf Ihrer THG-Quoten. Hier erfahren Sie was es mit den THG-Quoten auf sich hat, was Sie tun müssen, um von den Prämien zu profitieren und wie wir Sie dabei unterstützen.

Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote ist ein politisches Werkzeug, das Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen (Mineralölunternehmen) zu einer Reduzierung von CO2 Emissionen verpflichtet. Dazu wurde von der Bundesregierung ein Prozentsatz festgesetzt, um den die Mineralölunternehmen die CO2-Emissionen, der von ihnen in Verkehr gebrachten fossilen Kraftstoffe, senken müssen. Dies geschieht entweder über Beimischung biogener Kraftstoffe oder über den Zukauf der THG-Quoten von Dritten. Diese THG-Quoten können von Elektrofahrzeugen als Pauschalwert sowie über die Menge des Ladestroms an Ladepunkten generiert werden. Denn sie emittieren deutlich weniger CO2 als Fahrzeuge, deren Antriebe auf fossilen Kraftstoffen und Verbrennungsmotoren setzen, und stellen somit eine Minderung der Treibhausgase im Verkehrssektor dar. Somit sind sowohl Betreiber:Innen von halböffentlichen Ladestationen als auch Halter:Innen von vollelektrischen Fahrzeugen im Besitz der THG-Quoten.
Ihr Vorteil
Privatkunden & kleine Flotten
Der Verkauf Ihrer THG-Quoten bedeutet 255 € pauschal pro PKW. Um diese zu erhalten, müssen Sie sich lediglich auf unserer Website registrieren. Anschließend können Sie sich entspannt zurücklehnen und auf die Auszahlung warten.
Flotten- & Ladepunktbetreiber
Die gesamte Abwicklung übernehmen und betreuen wir für Sie. Das umfasst u.a. folgende Schritte:
- Die Registrierung der THG-Quote Ihres E-Fahrzeugs und der Ladestationen beim Bundesumweltamt
- Die Abwicklung der Formalien und Einhaltung der Vorschriften
- Der Verkauf der erhaltenen THG-Quoten gebündelt an Mineralölunternehmen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und was benötigen Sie?
Als Privatperson oder Betreiber kleiner Flotten müssen Sie lediglich eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins auf unserer Website hochladen und die Registrierung abschließen. Innerhalb der Registrierung benötigen wir nur Ihren Namen, die E-Mail-Adresse sowie Ihre Kontodaten, um die Prämie auszahlen zu können. Des Weiteren benötigen wir Ihre Zustimmung, dass wir als Dienstleister die Abwicklung und den Verkauf Ihrer THG-Quote durchführen dürfen. Hierfür ist es wichtig, dass Sie dieselbe Person sind, die auch im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter:In vermerkt ist.
Als Betreiber großer Flotten oder Ladepunkte melden Sie sich einfach bei uns. Wir senden Ihnen einen individuellen Link zum Upload Ihrer Daten.

Warum können Sie den Handel mit THG-Quoten nicht selbst übernehmen?
Der Verkauf der vom Umweltbundesamt nachgewiesenen THG-Quoten gestaltet sich für Einzelmengen zum einen aufgrund des hohen Abwicklungsaufwandes aber auch aufgrund der geringen Mengen als schwierig. Wir als energielenker sind in der Lage, unsere THG-Quoten und die unserer Kunden zu bündeln und als ein großes Paket einer Vielzahl von Mineralölunternehmen anzubieten. Denn die Mineralölunternehmen sind daran interessiert, zu guten Preisen möglichst viele THG-Quoten gleichzeitig zu kaufen.
Macht es einen Unterschied, ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist?
Nein, sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Fahrzeuge können angemeldet werden und Erlöse erhalten. Denn generell gilt: Jede/jeder Fahrzeughalter:in eines vollelektrischen Fahrzeuges ist berechtigt.
Welche Fahrzeuge können sich am THG-Quotenhandel beteiligen?
Nur reine Elektrofahrzeuge können von der THG-Quote profitieren. Berücksichtige Fahrzeuge sind sowohl PKWs als auch leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) und Busse (Klasse M3). Hybridfahrzeuge können nicht am Quotenhandel teilnehmen.
Können für Leasingfahrzeuge auch THG-Quoten geltend gemacht werden?
Ja, wichtig ist nur, dass Sie oder Ihr Unternehmen/Mitarbeiter:In als Halter:In im Fahrzeugschein aufgeführt sind.
Können auch THG-Quoten aus Ladepunkten vermarktet werden?
Ja, die Voraussetzung ist allerdings, dass diese Ladepunkte mindestens halböffentlich zugänglich sind. Das sind zum Beispiel Ladepunkte auf einem Gewerbegrundstück, die eichrechtskonform abgerechnet werden und neben Mitarbeitern auch Kunden und Gäste die Möglichkeit haben Ihr Fahrzeug zu laden. Darüber hinaus müssen die Ladepunkte im Ladesäulenregister gemeldet sein. So sind aktuell Erlöse von bis zu 19 Cent/kWh möglich. Bei der Kombination mit vor Ort erzeugtem Ökostrom, z.B. durch eine PV-Anlage oder Windkraft-Anlage sind sogar noch deutlich höhere Erlöse zu erzielen. Sie sind in der Überlegung eine Ladeinfrastruktur aufzubauen? Sprechen Sie uns einfach an – Wir unterstützen Sie in jedem Projektschritt. Falls wir Ihre Ladepunkte bereits in unserem Betrieb haben, können wir alles vollständig automatisiert für Sie abwickeln.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Senden Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage. Unser Team wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um gemeinsam mit Ihnen eine passende und individuelle Lösung zu entwickeln.