
FAQ
Häufige Fragen zur
Elektromobilität

Elektromobilität ist längst eine lohnenswerte Alternative zu den herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Dennoch kommen einige Fragen auf, sobald man sich eingehender mit dem Thema beschäftigt: Welche Fahrzeug- und Steckertypen gibt es? Welche Fördersummen kann ich abrufen und wie weit komme ich überhaupt mit einer Ladeladung?
In unserem FAQ Bereich beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Elektromobilität.
Selbstverständlich behandeln wir diese und mehr Fragen auch in unserer Umsetzungsberatung – dann aber zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation und in aller Ausführlichkeit.
Sie haben weitere Fragen? Dann nehmen Sie schnell und unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne im Rahmen unserer Umsetzungsberatung.
Elektromobilität ist längst eine lohnenswerte Alternative zu den herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Dennoch kommen einige Fragen auf, sobald man sich eingehender mit dem Thema beschäftigt: Welche Fahrzeug- und Steckertypen gibt es? Welche Fördersummen kann ich abrufen und wie weit komme ich überhaupt mit einer Ladeladung?
In unserem FAQ Bereich beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Elektromobilität. Selbstverständlich behandeln wir diese und mehr Fragen auch in unserer Umsetzungsberatung – dann aber zugeschnitten auf Ihre individuelle Situation und in aller Ausführlichkeit.
Sie haben weitere Fragen? Dann nehmen Sie schnell und unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne im Rahmen unserer Umsetzungsberatung.
Aktuell gibt es eine große Anzahl bundes- und landesweiter Förderprogramme, die sich in bezogen auf die Themenfelder Umsetzungsberatung, Aufbau von Ladeinfrastruktur, PV und Batteriespeicher individuell unterscheiden. Jetzt den Umstieg auf Elektromobilität zu starten lohnt sich mehr denn je. Kontaktieren Sie uns gern und wir finden heraus, welche Förderung für Sie in Frage kommt.
Die wichtigsten Antriebstypen, welche in der Regel auch förderfähig sind, sind Plug-In Hybride (PHEV) und vollelektische Fahrzeuge (BEV).
Battery Electric Vehicle (BEV)
- reiner Elektromotor
- Reichweite richtet sich nach Batteriekapazität und Verbrauch
- Bremsvorgang generiert Strom, welcher den Akku lädt (Rekuperation)
- kein Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) oder Stickoxide (NOx) im Fahrbetrieb

Plug-in-Hybrid Electric Vehicle (PHEV)
- Elektro- und Verbrennungsmotor
- externe Lademöglichkeit mittels eines Steckers (engl.: Plug)
- Bremsvorgang generiert Strom, welcher den Akku lädt (Rekuperation)
- zwei Antriebe = höheres Gewicht und verkleinerte Ladefläche

Auch hier gilt es zwischen den verschiedenen Antriebsarten zu unterscheiden. Bei den Plug-In-Hybriden pendeln sich Reichweiten von 40-60 km elektrisch ein und bei den vollelektrischen Fahrzeugen sind bis zu 600 km möglich.
In Europa haben sich zwei Stecker durchgesetzt. Im langsamen Wechselstrombereich (AC) ist es der Typ2 Stecker und im schnelleren Gleichstrombereich (DC) ist es der Combo-2-Stecker.
Typ 1
AC bis 7,4 kW

Typ 2
AC bis 43 kW

Combo 2
AC & DC bis zu 350 kW

CHAdeMO
DC bis zu 100 kW

Tesla Supercharger
DC bis zu 145 kW

Vollelektrische Fahrzeuge laden an öffentlichen Schnellladestationen bereits 80% der Batteriekapazität in 20 Minuten. Diese Ladungen machen aber nur einen kleinen Bruchteil der gesamten Ladevorgänge aus. Auf die Ladevorgänge am Unternehmensstandort und zu Hause kommt es an. Hier können Ladevorgänge durch langsam ladende Punkte schon eine längere Zeit in Anspruch nehmen allerdings bringt man dort auch die nötige Standzeit mit und kann den günstigen und vielleicht sogar eigens produzierten Strom laden.
Wenn Sie Mobilitäts- und Stromkosten sparen wollen und dabei gleichzeitig 100% Ökostrom für die Versorgung Ihrer Ladeinfrastruktur nutzen möchten, empfiehlt sich die Integration einer Photovoltaikanlage und eines Energiespeichers. Wir unterstützen Sie bei diesem Vorhaben.
Mithilfe eines dynamischen Lastmanagements können mehrere E-Autos gleichzeitig laden, ohne dass die festgelegte Spitzenlast überschritten wird. Denn die verfügbare Leistung des Netzanschlusses wird unter Berücksichtigung der Gebäudelast kontinuierlich gemessen. Das Lastmanagementsystem koppelt dabei die Ladestationen untereinander und stimmt die Ladevorgänge aufeinander ab. Ein dynamisches Lastmanagement ist somit höchst effizient und schützt vor unnötig hohen Kosten.
Sie wollen Dienstwagenfahrern, Mitarbeitern mit privaten Fahrzeugen und Gästen eigene Ladetarife zuordnen? Nichts leichter als das! Das Verwalten verschiedener Nutzergruppen geschieht komfortabel über ein sogenanntes Backend-System. In diesem System können Nutzer angelegt und verwaltet werden. Auch eigene Tarife je Nutzer sind somit kein Problem. Diese Verwaltung können Sie auch bequem in unsere Hände geben. Wir finden für Sie die richtige Lösung.
Höhere Erlöse aus dem Verkauf von THG-Quoten lassen sich durch die Nutzung von vor Ort erzeugtem Strom aus erneuerbaren Quellen erzielen. Leider ist dies zum aktuellen Zeitpunkt nur für Insellösungen möglich. Das bedeutet, Mehrerlöse sind nur ohne Netzverknüpfung bei einer Photovoltaik- oder Windkraftanlage möglich.
Durch Emissionseinsparungen mit reinen Elektrofahrzeugen und halböffentlichen Ladepunkten entsteht eine Treibhausgasminderung. Diese eingesparten Emissionen werden auf die THG-Quote angerechnet und können anschließend an die Mineralölkonzerne verkauft werden. Unter Aufsicht des Hauptzollamts schließen Verkäufer und Käufer der THG-Quoten einen Vertrag ab. Dabei ist eine Mindestmenge an eingesparten Emissionen vorgeschrieben, um eine Berechtigung zur Teilnahme am Quotenhandel zu erlangen.
Die grundsätzliche Berechnung der THG-Emissionen wird in § 5 Abs. 2 der 38. BImSchV geregelt. Die jeweilige energetische Menge elektrischen Stroms wird multipliziert mit dem Faktor 3 sowie mit dem Wert der durchschnittlichen Treibhausgasemissionen pro Energieeinheit des Stroms in Deutschland und dem Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz (0,4 bei batteriegestütztem Elektroantrieb). Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes.
Die Treibstoffe, die durch Mineralölkonzerne in den Verkehr gebracht werden, verursachen hohe CO2-Emissionen. Diese Konzerne wurden nun verpflichtet, den CO2-Ausstoß ihrer Treibstoffe zu reduzieren. Dazu können die Mineralölunternehmen sich unter anderem am THG-Quotenhandel beteiligen und ihre gesamte CO2-Bilanz verringern.
Aktuell liegen die Schätzwerte (ab 01.01.2022) bei:
E-PKW (M1): 2.000 kWh
E-Motorräder / E-Roller (L): 2.000 kWh
E-Nutzfahrzeuge (N1): 3.000 kWh
Busse (Klasse M3): 72.000 kWh
Ja, wenn alle Anrechnungsvoraussetzungen vorliegen, wird der Schätzwert pauschal pro Fahrzeug für das Jahr angerechnet.
Unsere aktuelle Prämie sehen Sie im Anmeldeprozess.
Zum aktuellen Zeitpunkt macht es keinen Unterschied, ob mit Ökostrom oder konventionellem Strom geladen wird.
Sollte die THG-Quote für das laufende Jahr bereits für ein Fahrzeug beantragt worden sein, lässt sich diese leider nicht erneut ansetzen. Falls Sie das Fahrzeug doch angemeldet haben, erfolgt nach Prüfung ein Ablehnungsbescheid. Für das Folgejahr können Sie Fahrzeug aber wieder anmelden.
Da wir THG-Quoten gebündelt vermarkten, ist der Zeitraum der Überweisung abhängig von der Vermarktung. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 10-14 Wochen die Auszahlung.
Wenn Sie sich bei uns registriert haben, informieren wir rechtzeitig Sie für das Folgejahr. Sie müssen der erneuten Abwicklung dann nur noch zustimmen.
Die erforderlichen Daten und Fahrzeugscheine werden streng nach Grundlage der DSVGO verarbeitet und gespeichert. Anschließend werden die zur Abwicklung der THG-Quote benötigten Daten, nach gesetzlicher Vorgabe für 3 Jahre, gespeichert. Diese Speicherung findet beim Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG statt. Dies stellt sicher, dass die Daten stets nach DSVGO Grundlage und nicht in Drittländer weitergegeben oder bearbeitet werden. Die genauen Bestimmungen finden Sie in unserer Datenschutzinformation.
Ladepunkte, welche mindestens halböffentlich betrieben werden und im Ladesäulenregister gemeldet sind, sind für THG-Quoten zertifizierbar.